Pflegezusatzversicherung
Ein wichtiger Baustein in der Vorsorge, um eine mögliche Pflegebedürftigkeit rechtzeitig abzusichern.
Pflegezusatzversicherung – Kostenlücke schliessen
Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung, die jeder Bundesbürger hat, deckt bei einer Pflegebedürftigkeit in der überwiegenden Anzahl aller Fällen nichtmal die Hälfte der entstehenden Kosten.
Um eine Vollabsicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu erreichen, ist im stationären Bereich eine Pflegezusatzversicherung mit mindestens 2.100,- Euro monatlichen Pflegegeld notwendig. Die Ermittlung der Höhe der vorhandenen Pflegelücke ist abhängig davon, ob eine ambulante Pflege beispielsweise gewünscht und auch möglich ist. Auch ist es relevant, ob diese Pflege gegebenenfalls durch Angehörige der pflegebedürftigen Person die Pflege übernommen werden kann.
Sowohl bei der stationären Pflege, wie auch bei der ambulanten Versorgung, durch einen professionellen Pflegedienst, haben lokale Unterschiede einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der entstehenden Kosten. So ist die stationäre Pflege auf dem Land günstiger, als beispielseise in einer Großstadt.
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Der Podcast ist in die Themenbereich ‚Private Krankenversicherung‘, ‚Krankenzusatzversicherung‘ und ‚Betriebliche Krankenversicherung‘ aufgeteilt.
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Inhaltsverzeichnis
Fred Samberger
Geschäftsführer ALSTERmark GmbH
- NDeutschlandweit unabhängiger Versicherungsmakler
- NÜber 25 Jahre Expertise in der privaten und betrieblichen Krankenversicherung
- NSachverständiger und Gutachter für die private Krankenversicherung
- NFachgutachter im Bundesverband deutscher Sachverständiger und Fachgutachter
- NVerbandssachverständiger für das Versicherungswesen
- NZertifizierter Fachberater für die betriebliche Krankenversicherung (bKV) & Altersvorsorge (bAV)