Krankenhausreform 2023
Durch die Krankenhausreform 2023 sind erhebliche finanzielle Mehrbelastungen für Kassenpatienten zu erwarten.
Was aber viel wichtiger ist: Die vom Gesundheitsminister Lauterbach angekündigte ‚Revolution‘, verfehlt alle wesentlichen Kernziele, mit denen erhebliche medizinischen Verbesserungen für den Patienten im Krankenhaus erzielt werden sollten.
Und auch, wenn wundert es, bleiben alle wesentlichen Punkte der Finanzierung ungeklärt.
Krankenhausreform – Experte-PKV: Warum die Krankenhausreform eher ein Reförmchen ist und die Bürger wieder die Zeche zahlen
Die meiner Meinung nach, wichtigste Tatsache vorweg: Wie so häufig, ist von den Vorschlägen der von der Bundesregierung eingesetzten Experten-Kommission in der Krankenhausreform 2023 wenig übrig geblieben. Warum sollte die Politik auch auf Experten hören, welche sich mit den fachlichen Gegebenheiten viel besser auskennen, als sie selbst!
Warum die Krankenhausreform ihre Kernziele verfehlen wird :
1.) Der Bundesgesundheitsminister hat zwar sein Ziel durchbekommen, nach 3 sogenannten Versorgungsstufen, welche an bundeseinheitliche Qualitätskriterien geknüpft sind, die Finanzierung der Krankenhäuser zu gestalten. Hiernach erhalten die Krankenhäuser die Steuergelder weitestgehend unabhängig davon wieviele Patienten sie behandeln.
Funktionieren wird dies mit großer Wahrscheinlichkeit eher weniger – aus zwei Gründen:
- Die einzelnen Bundesländer dürfen gemäß der Bund-Länder-Beratungen, Ausnahmen zu den bundeseinheitlichen Qualitätskriterien vereinbaren. Da stellt sich die Frage: Was das Wort ‚bundeseinheitlich‘ überhaupt für eine Bedeutung hat, wenn nicht bundeseinheitlich verfahren wird. Und was dies für die Bezeichnung ‚Qualitätskriterien‘ zwangsläufig bedeuten muss, wenn jedes Bundesland seine Qualität selbst definieren kann
- Wenn es kein Instrument gibt, was die Krankenhäuser dazu anleitet, effizent mit den Steuergeldern der Bundesbürger umzugehen, dann wird dies nicht funktionieren. Ich beführworte eine bessere Behandlung der stationären Patienten, welche durch weniger finanziellen Druck der Krankenhäuser auch gelingen kann. Mir ist nur leider kein einziges mit Steuergeld finanziertes Unternehmen bekannt, welches mit den ‚Steuergeschenken‘ so umgeht, als wäre es hart erwirtschaftetes eigenes Kapital.
Es besteht erhebliches Gefahrenpotential, dass die ‚Nicht-leistungsbezogene-Komponente‘ der Krankenhausfinanzierung, die finanzielle Situation sogar verschlimmert. Vielleicht nicht für die Krankenhäuser selbst, aber auf jeden Fall für die GKV und somit die Kassenpatienten und die Steuerzahler.
2.) Vieles an der Krankenhausreform 2023 ist kostentechnisch völlg ungeklärt. Weder sind vernünftige Kalkulationen in den Kosten enthalten, welche die noch vorhandenen finanziellen Verwerfungen aus der Pandemie gänzlich berücksichtigen, noch sind die gerade galoppierenden Inflationsraten ausreichend berücksichtigt – Beweisen tut dies, dass diverse Bundesländer weitere Mittel zur Finanzierung ihrer Krankenhäuser fordern, bevor überhaupt die Krankenhausreform gestartet ist.
Es ist bereits jetzt klar, dass die eingesetzten Milliarden bei weitem nicht ausreichen werden. Entsprechend wird der Steuerzahler innerhalb kürzester Zeit wieder zur Kasse gebeten.
3.) Was auch dieses Mal wieder komplett vom Bundesgesundheitsministerium vernachläßigt wurde, ist die lange überfällige Umstellung auf ein kapitalgedecktes Finanzierungssystem. Diese Finanzierungsvariante ist die einzige Möglickeit langfristig und nachhaltig kommende Generationen von den weiter steigenden Kosten im GKV-System zu schützen. Es wurde nicht einmal für einen Teil der GKV-Leistungen, nämlich der Krankenhausreform und deren zukünftige Finanzierung, in Betracht gezogen.
Fazit
Finanzierung heute und in Zukunft völlig unklar. Die Reform ist im besten Fall ein Reförmchen mit erheblichen fachlichen Fehlern, welche den Steuerzahler ewig weiter zur Kasse bitten und nur in Teilbereichen (und den wenigsten Krankenhäusern) dem Kassenpatienten eine besser Behandlung bescheren wird.
Hauptverlierer wird der Kassenpatient sein, denn dieser ist nebenbei auch gleichzeitig Steuerzahler, wenn er Patient ist.
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